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<DT>Artikel 5 Grundgesetz
<DD>Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äussern und zu
verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die
Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden
gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
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Artikel 5 Grundgesetz
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äussern und zu
verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die
Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden
gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Zur Verfeinerung möchte ich den Definitionstitel fett schreiben. Das ist nicht
erforderlich, doch ich finde, es sieht so besser aus.
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<DT><B>Artikel 5 Grundgesetz</B>
<DD>Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äussern und zu
verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die
Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film
werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
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Artikel 5 Grundgesetz
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äussern und zu
verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die
Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden
gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.